Wahlpraxis
Wir sind eine Wahlpraxis. Für die Inanspruchnahme von therapeutischen Leistungen bekommen Sie von uns eine Honorarnote gestellt, die von Ihnen zur Gänze zu bezahlen ist.
Anschließend können Sie diese gemeinsam mit dem Überweisungsschein und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und erhalten den entsprechenden Kassenanteil Ihrer Versicherung rückerstattet. Über die genauere Höhe Ihres voraussichtlichen Selbstbehaltes informieren wir Sie gerne. Haben Sie eine Zusatzversicherung, erkundigen Sie sich bitte ob diese die restlichen Kosten für die ambulanten Leistungen übernimmt.
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder Facharztes erforderlich. Bitte bringen Sie diesen zum ersten Termin mit.